GESETZE UND VERORDNUNGEN
GESETZE UND VERORDNUNGEN
Sowohl im Falle des Einsatzes eines Fahrzeuges mit digitalem als auch mit analogem Tachographen sind
die Bestimmungen
• der EG-Verordnung Nr. 561/2006
• der EG-Verordnung Nr. 3821/85, durch die EG-Verordnung 561/2006 geändert
• der EG-Verordnung Nr. 2135/98, durch die EG-Verordnung 561/2006 geändert
• der Fahrpersonalverordnung
• des gesamten Anhangs I B einschließlich der technischen Spezifikationen des digitalen Tachographen
in der EG-Verordnung Nr. 1360/2002
• des Fahrpersonalgesetzes
• des (AETR) Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals einzuhalten.
Die rechtlichen Bestimmungen sind auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr
http://www.bag.bund.de oder des Kraftfahrt-Bundesamtes http://www.kba.de/ abrufbar.
Sowohl im Falle des Einsatzes eines Fahrzeuges mit digitalem als auch mit analogem Tachographen sind
die Bestimmungen
• der EG-Verordnung Nr. 561/2006
• der EG-Verordnung Nr. 3821/85, durch die EG-Verordnung 561/2006 geändert
• der EG-Verordnung Nr. 2135/98, durch die EG-Verordnung 561/2006 geändert
• der Fahrpersonalverordnung
• des gesamten Anhangs I B einschließlich der technischen Spezifikationen des digitalen Tachographen
in der EG-Verordnung Nr. 1360/2002
• des Fahrpersonalgesetzes
• des (AETR) Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr
beschäftigten Fahrpersonals einzuhalten.
Die rechtlichen Bestimmungen sind auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr
http://www.bag.bund.de oder des Kraftfahrt-Bundesamtes http://www.kba.de/ abrufbar.



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