DIE FAHRERKARTE
DIE FAHRERKARTE
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers.
Sie speichert außerdem die Nationalitätszeichen des ausstellenden Staates; Gültigkeitsdauer und das Datum der Ausstellung; Daten,
die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand); Ereignisse, Fehler und Kontrollen.
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte
• Hauptwohnsitz in Deutschland
• Antragsberechtigt sind auch Personen, die einen Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes (EU-/EWR-Staat) haben, jedoch mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder einem Arbeitsvertrag für ein Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Diese Anträge sind an die für den Unternehmenssitz
nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten.
• Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 561/2006 (ehemals Verordnung
3820/85) fällt, zu führen
• EU-Führerschein im Scheckkartenformat
• Lichtbild/Passfoto in Farbe
Der Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Es darf keine zusätzliche Fahrerkarte mit überlappender
Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Die Fahrerkarte wird für jeden Fahrer einzeln erstellt. Sie
hat jeweils eine Gültigkeit von 5 Jahren und bleibt auch im Besitz des Fahrers, wenn dieser den Arbeitsplatz
wechselt. Der Unternehmer darf die Fahrerkarte nicht einbehalten.
Verlust/Beschädigung/Diebstahl der Karte
Im Fall eines Verlustes, einer Beschädigung oder eines Diebstahls der Fahrerkarte
• ist der zuständigen Behörde des ausstellenden Staates dieses anzuzeigen,
• ist nach spätestens 7 Kalendertagen eine Ersatzkarte zu beantragen,
• ist die Behörde verpflichtet, dem Fahrer binnen 5 Werktagen (gerechnet ab Antragsstellung) eine
Ersatzkarte auszustellen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion oder Verlust der Fahrerkarte dürfen die Fahrer ohne Karte höchstens 15 Kalendertage weiterarbeiten bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Er muss aber nachweisen, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes vorzulegen oder zu benutzen. Am Ende der Fahrt müssen die Angaben über die Zeitgruppen, die der Tachograph aufgezeichnet hat, ausgedruckt werden. Der Ausdruck muss dann mit Name und Nummer des Führerscheins oder Name und Nummer der Fahrerkarte sowie der Unterschrift des Fahrers versehen werden. Dieselbe Vorgehensweise ist bei Verlust der Fahrerkarte einzuhalten.
Die Fahrerkarte ist von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu beantragen.
Diese sind :
Bayern:………………………………………………TÜV/DEKRA
Baden-Württemberg:……………………………… TÜV/DEKRA
Berlin:……………………………………...…………Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Brandenburg:……………………………………..... Fahrerlaubnisbehörden
Bremen:………………………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Hamburg:…………………………………………….Fahrerlaubnisbehörde (LBV)
Hessen:……………………………………………...TÜV Hessen
Mecklenburg-Vorpommern:...................................Fahrerlaubnisbehörden
Niedersachsen:……………………………………..Fahrerlaubnisbehörden
Nordrhein-Westfalen:……………………………….Fahrerlaubnisbehörden
Rheinland-Pfalz:……………………………………..Fahrerlaubnisbehörden
Saarland:……………………………………………..Gemeinden
Sachsen:……………………………………………..TÜV/DEKRA
Sachsen-Anhalt:……………………………………..TÜV/DEKRA
Schleswig-Holstein:…………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Thüringen:……………………………………………Fahrerlaubnisbehörden