DIE UNTERNEHMENSKARTE
DIE UNTERNEHMENSKARTE
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Tachographen gespeichert sind. Auf der Karte sind die folgenden Daten gespeichert: Kartenkennung (Kartennummer, ausstellender Mitgliedsstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis), Karteninhaberkennung (Name des Unternehmens, Anschrift des Unternehmens), Unternehmensaktivitäten Datum/Uhrzeit der Aktivität, Art der Aktivität, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat).
Gültigkeitsdauer: 5 Jahre.
Benutzen mehrere Unternehmen das gleiche Fahrzeug (zum Beispiel beim Einsatz eines Leihfahrzeugs), so besteht mit Hilfe der Unternehmerkarte die Möglichkeit, sich vor dem Datenzugriff durch andere Unternehmen zu schützen. Die Karte funktioniert dabei wie ein Schlüssel, der jeweils nur die Unternehmensbezogenen Informationen zugänglich macht.
Einsatz von Mietfahrzeugen
Auch wenn Sie ab 1. Mai 2006 keine eigenen Neufahrzeuge einsetzen, sollten Sie für den Fall, dass Sie ein Mietfahrzeug einsetzen müssen, vorsorgen. Ohne Unternehmerkarte können Sie den digitalen Tachographen nicht aktivieren und auch der Fahrer darf ohne Fahrerkarte das Fahrzeug nicht führen.
Ausgabestellen für Unternehmenskarten:
Bayern: TÜV/DEKRA
Baden-Württemberg: TÜV/DEKRA
Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Brandenburg: Fahrerlaubnisbehörden
Bremen: Gewerbeaufsicht
Hamburg: Fahrerlaubnisbehörde (LBV)
Hessen: TÜH
Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Niedersachsen: Gewerbeaufsicht
Nordrhein-Westfalen: Arbeitsschutzämter
Rheinland-Pfalz:: Kreis-/Stadtverwaltung
Saarland: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Sachsen: TÜV/DEKRA
Sachsen-Anhalt:: TÜV/DEKRA
Schleswig-Holstein: Kreis-/Stadtverwaltung
Thüringen: Arbeitsschutzämter