F.A.Q.
1. Welche Arten von Kontrollgerätekarten gibt es?2. Wozu dient die Fahrerkarte?
3. Brauche ich sowohl Fahrer- als auch Unternehmerkarte?
4. Kann ich eine ausländische Fahrerkarte auch in einem deutschen Kontrollgerät verwenden?
5. Müssen alle Lenker im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen?
6. Benötige ich als Mechaniker für die Durchführung von Test- bzw. Probefahrten auch eine Fahrerkarte?
7. Wo bekomme ich eine Fahrer- bzw. Unternehmerkarte?
8. Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Fahrerkarte ausgestellt?
9. Wann soll die Fahrerkarte beantragt werden?
10. Ist die Vorlage des vorläufigen Führerscheins eine gültige Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerkarte?
11. Wird die Fahrerkarte ein Teil des Führerscheins sein?
12. Wie viele Fahrerkarten darf man besitzen?
13. Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?
14. Was passiert, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft?
15. Wirkt sich der Entzug der Lenkberechtigung auf die Fahrerkarte aus?
16. Kann ich eine Fahrerkarte auch während der Zeit des Entzugs der Lenkerberechtigung beantragen?
17. Wer trägt die Kosten der Fahrerkarte?
18. Kann die Ausstellung einer Fahrerkarte verweigert werden?
19. Kann die Fahrerkarte eingezogen oder für ungültig erklärt werden?
20. Was passiert, wenn die Fahrerkarte vergessen wird?
21. Was passiert, wenn die Fahrerkarte nicht funktioniert?
22. Wie viele Daten sind auf der Fahrerkarte gespeichert?
23. Was wird auf der Fahrerkarte aufgezeichnet?
24. Wie sieht man, welche Daten auf der Fahrerkarte vorhanden sind?
25. Wann muss man die Daten der Fahrerkarte herunterladen?
26. Muss der Lenker selbst die Daten von der Fahrerkarte herunterladen?
27. Müssen die Daten auf der Fahrerkarte bei z.B. Änderung der Führerscheinnummer oder des Wohnsitzes geändert werden?
28. Brauche ich verschiedene Karten für Omnibusse und Lastkraftwagen?
29. Darf das Fahrzeug ohne Unternehmerkarte in Betrieb genommen werden?
30. Was mache ich bei Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte?
31. Kann man den LKW oder Bus starten und lenken, ohne eine Fahrerkarte zu verwenden?
32. Ist ein selbstfahrender Unternehmer auch von der Aufbewahrungspflicht betroffen?
33. Benötigt ein selbstfahrender Unternehmer eine Auswertungssoftware?
34. Benötigt ein selbstfahrender Unternehmer sowohl Unternehmer- als auch eine Fahrerkarte?
35. Muss ein selbstfahrender Unternehmer die Daten aus der Fahrerkarte bzw. dem digitalen Kontrollgerät downloaden?
36. Wozu dient die Werkstattkarte?
37. Wer soll die Werkstattkarte anwenden und wofür?
38. Kann für die Kalibrierung anstelle der Werkstattkarte eine andere Karte (Unternehmens-, Kontroll-, oder Fahrerkarte) verwendet werden?
Unternehmerkarte, Fahrerkarte, Kontroll karte, Werkstattkarte
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Lenkers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten (Lenkzeit, Ruhezeit, Bereitschaftszeit, sonstige Arbeitszeit).
Ja, dies ergibt sich aus der Funktionsweise, denn vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann, die in Folge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können. Diese erstmalige Steckung ist deshalb wichtig, da das Unternehmen damit beim Kontrollgerät „angemeldet“ wird, und die aufgezeichneten Daten dem Unternehmer zugeordnet werden können und gegenüber etwaigen anderen Unternehmen (Beispiel Mietfahrzeuge) gesperrt sind. Die Fahrerkarte dient zur personenbezogenen Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten (nur mit der Fahrerkarte können diese personenbezogenen Daten nachgewiesen werden), außerdem wird die Unternehmerkarte, in weiterer Folge für den Download der Daten aus dem Massenspeicher benötigt.
Ja, die Systeme sind vollständig kompatibel, d.h. es ist irrelevant welcher „Nationalität“ die Fahrerkarte ist.
Es muss derjenige Lenker eine Fahrerkarte besitzen, der auf diesem Fahrzeug eingesetzt wird! Achtung: Sollte dieser Lenker ausfallen und kein anderer Lenker eine Fahrerkarte besitzen so darf man das Fahrzeug nicht verwenden!
Nein, denn sind „Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind“ vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen.
Die Dokumentation der Probefahrt erfolgt mittels Ausdruck und der firmenmäßigen Zeichnung des Ausdrucks und Übergabe dieses Ausdrucks an den Fahrer oder Unternehmer bei Übergabe des Fahrzeugs. Zusätzlich muss mittels Out/OFF-Aktivierung am digitalen Kontrollgerät angezeigt werden, dass das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung verwendet wird. Diese Einstellung wird bei Probefahrten dringend empfohlen, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Die Dokumentation der Probefahrt erfolgt mittels Ausdruck und der firmenmäßigen Zeichnung des Ausdrucks und Übergabe dieses Ausdrucks an den Fahrer oder Unternehmer bei Übergabe des Fahrzeugs. Zusätzlich muss mittels Out/OFF-Aktivierung am digitalen Kontrollgerät angezeigt werden, dass das Fahrzeug außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung verwendet wird. Diese Einstellung wird bei Probefahrten dringend empfohlen, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
die Fahrerkarte ist von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde zu beantragen.
Diese sind :
Bayern:………………………………………………TÜV/DEKRA
Baden-Württemberg:……………………………… TÜV/DEKRA
Berlin:……………………………………...…………Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Brandenburg:……………………………………..... Fahrerlaubnisbehörden
Bremen:………………………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Hamburg:…………………………………………….Fahrerlaubnisbehörde (LBV)
Hessen:……………………………………………...TÜV Hessen
Mecklenburg-Vorpommern:...................................Fahrerlaubnisbehörden
Niedersachsen:……………………………………..Fahrerlaubnisbehörden
Nordrhein-Westfalen:……………………………….Fahrerlaubnisbehörden
Rheinland-Pfalz:……………………………………..Fahrerlaubnisbehörden
Saarland:……………………………………………..Gemeinden
Sachsen:……………………………………………..TÜV/DEKRA
Sachsen-Anhalt:……………………………………..TÜV/DEKRA
Schleswig-Holstein:…………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Thüringen:……………………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Diese sind :
Bayern:………………………………………………TÜV/DEKRA
Baden-Württemberg:……………………………… TÜV/DEKRA
Berlin:……………………………………...…………Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Brandenburg:……………………………………..... Fahrerlaubnisbehörden
Bremen:………………………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Hamburg:…………………………………………….Fahrerlaubnisbehörde (LBV)
Hessen:……………………………………………...TÜV Hessen
Mecklenburg-Vorpommern:...................................Fahrerlaubnisbehörden
Niedersachsen:……………………………………..Fahrerlaubnisbehörden
Nordrhein-Westfalen:……………………………….Fahrerlaubnisbehörden
Rheinland-Pfalz:……………………………………..Fahrerlaubnisbehörden
Saarland:……………………………………………..Gemeinden
Sachsen:……………………………………………..TÜV/DEKRA
Sachsen-Anhalt:……………………………………..TÜV/DEKRA
Schleswig-Holstein:…………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Thüringen:……………………………………………Fahrerlaubnisbehörden
Sie müssen einen EU-Führerschein im Kartenformat sowie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Muss eine neue Kontrollgerätekarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte nach 5 Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Fristen darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Kontrollgerätekarte zu stellen.
Ist die Vorlage des vorläufigen Führerscheins eine gültige Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerkarte?
Ja, wenn der vorläufige Führerschein gemeinsam mit einem gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis) vorgelegt wird.
Nein.
Sie dürfen nur im Besitz EINER - da diese personenbezogen ist - gültigen Fahrerkarte sein. Sie sind nur berechtigt, Ihre eigene personalisierte Fahrerkarte zu verwenden.
5 Jahre. Wenn sie gestohlen, verloren oder defekt ist, wird auf Antrag eine neue Fahrerkarte für die noch bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt.
Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit der Karte einen entsprechenden Antrag stellen.
Nein, da die Fahrerkarte kein Bestandteil des Führerscheines ist.
Ja, dies ist möglich.
Der Karteninhaber (Fahrer)
Ja, wenn Sie bereits eine gültige Fahrerkarte besitzen bzw. wenn ihr Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist.
Ja, wenn sich herausstellt, dass die Karte gefälscht ist, ein anderer Lenker Ihre Karte benutzt hat oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde. Der Entzug der Karte erfolgt durch die Behörde bzw. durch die Exekutive.
Ohne Fahrerkarte dürfen Sie ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Ausgenommen sind nur Fälle von Beschädigung, Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens erforderlich ist).
Ausgenommen sind nur Fälle von Beschädigung, Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust. Der Fahrer darf in diesen Fällen seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zum Standort des Unternehmens erforderlich ist).
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte bei einer der Kartenantragsstellen zurück.
Der Lenker darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.
Bei Fehlfunktion der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift.
Der Lenker darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen (bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist), sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums zu benutzen.
Bei Fehlfunktion der Fahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, machen auf dem Ausdruck Angaben zu Ihrer Person (Name und Nummer Ihres Führerscheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte) und versehen diese mit Ihrer Unterschrift.
Die Fahrerkarte speichert in der Regel 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten bestehenden Daten überschrieben.
1. Informationen über den ausstellenden Staat
2. Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum
3. Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Lenkers
4. Die Benutzung des/der Fahrzeuge(s) betreffende Daten des Fahrers, Datum, Zeiten,
5. behördliches Kennzeichen, Kilometerstand
6. Aktivitäten des Fahrers, Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der
7. Aktivität (Fahrt/Pause etc.) sowie Anzahl an Lenkern
8. Ereignisse, Fehler und Kontrollen
2. Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum
3. Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Lenkers
4. Die Benutzung des/der Fahrzeuge(s) betreffende Daten des Fahrers, Datum, Zeiten,
5. behördliches Kennzeichen, Kilometerstand
6. Aktivitäten des Fahrers, Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der
7. Aktivität (Fahrt/Pause etc.) sowie Anzahl an Lenkern
8. Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben, um die heruntergeladenen Daten „lesbar“ zu machen benötigt man eine spezielle Software.
· spätestens alle 28 Tage
· unmittelbar vor Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
· unmittelbar vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte
· unmittelbar vor Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
· unmittelbar vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte
Nein der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich.
Müssen die Daten auf der Fahrerkarte bei z.B. Änderung der Führerscheinnummer oder des Wohnsitzes geändert werden?
Nein. Es werden die Daten zum Zeitpunkt der Ausstellung aufgenommen und auf die Karte gedruckt. Nachträgliche Änderungen aufgrund von Wohnsitz- oder Führerscheinänderungen sind nicht vorgesehen u.a. weil die Karte kein Ausweisdokument darstellt.
Nein, Ihre Karte kann in jedem Fabrikat und Modell des digitalen Kontrollgeräts, unabhängig von dem Fahrzeug, in dem das Gerät eingebaut ist, verwendet werden
Grundsätzlich nein, die ordnungsgemäße Aufzeichnung und Zuordnung der Daten zum Unternehmen erfolgt nur, wenn sie als Unternehmer beim Kontrollgerät angemeldet sind (= Stecken der Unternehmerkarte bei erstmaliger Inbetriebnahme des Kontrollgerätes) und in weiterer Folge mit dem Stecken der Fahrerkarte. Ansonsten können die aufgezeichneten Daten nicht zugeordnet werden!
Hat der Fahrer die Fahrerkarte schon gehabt und ging diese verloren/gestohlen/ist defekt, so ist eine Verlustanzeige zu machen binnen sieben Kalendertagen eine neue zu beantragen. Mit der Kopie des Antrages auf Ausstellung einer Ersatzkarte und der Verlustanzeige kann er für die Dauer von 15 Kalendertagen (Ersatzkarte wird binnen 4-5 Tagen zugestellt) weiterfahren. Die Aufzeichnungen hat der Fahrer mittels Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät weiterzuführen und aufzubewahren.
Ja, trotzdem werden die Daten aufgezeichnet. Allerdings fehlen die lenkerbezogenen Daten. Dh. wenn es sich nicht um Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte handelt, wird das Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß verwendet und dies wird daher sanktioniert werden.
Wenn ein selbstfahrender Unternehmer keine Arbeitnehmer einsetzt dann findet das Arbeitszeitgesetz auf ihn keine Anwendung (und zwar nur dann!!). Die EU-Verordnung sieht eine 1-jährige Aufbewahrungspflicht vor (VO (EWG) Nr. 3821/85, Art. 14 (2)). Hinweis: Auch als selbstfahrender Unternehmer muss man die gesetzlich vorgeschriebenen Downloads machen.
Nein, es gibt keine Verpflichtung eine Auswertungssoftware zu besitzen.
Ja, dies ergibt sich aus der Funktionsweise, denn vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann, die in Folge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können. Diese erstmalige Steckung ist deshalb wichtig, da das Unternehmen damit beim Kontrollgerät „angemeldet“ wird, und die aufgezeichneten Daten dem Unternehmer zugeordnet werden können und gegenüber anderen Unternehmen gesperrt sind. Die Fahrerkarte dient zur personenbezogenen Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten (nur mit der Fahrerkarte können diese personenbezogenen Daten nachgewiesen werden), außerdem wird die Unternehmerkarte, in weiterer Folge für den Download der Daten aus dem Massenspeicher benötigt.
Muss ein selbstfahrender Unternehmer die Daten aus der Fahrerkarte bzw. dem digitalen Kontrollgerät downloaden?
Ja, da dies in der EU-Verordnung geregelt ist und somit auch Anwendung auf den selbstfahrenden Unternehmer findet und bei Straßenkontrollen das Datum des letzten Downloads kontrolliert werden kann.
Die Werkstattkarte ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.
Die Werkstattkarte wird von ermächtigten Werkstätten verwendet, welche die digitale Kontrollgeräte einbauen und kalibrieren.
Kann für die Kalibrierung anstelle der Werkstattkarte eine andere Karte (Unternehmens-, Kontroll-, oder Fahrerkarte) verwendet werden?
Nein.



Shop-Startseite
Komplettpakete
Angebote
für Fahrer
Auslesegeräte
Software
Broschüren / Bücher
Thermopapier
Schulungen
Sonstiges
Gesund arbeiten
