F.A.Q.
1. Wie ist die Vorgehensweise bei Anmietung eines LKW?2. Muss der Vermieter auch die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten des Mieters aufbewahren?
3. Muss der Vermieter die Unternehmenssperre aufheben, sodass der Mieter die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät downloaden kann?
4. Was dient als Nachweis einer Vermietung?
5. Wer ist für den Datendownload bei Mietfahrzeugen verantwortlich?
Bereits bei der Abholung des LKW durch den Mieter soll dieser eine Unternehmenskarte mitführen und vor der ersten Inbetriebnahme des gemieteten LKWs in das digitale Kontrollgerät stecken. Somit ist eine eventuelle Sperre durch die Vermietungsfirma bzw. durch den Vormieter aufgehoben, der Unternehmer ordnungsgemäß beim Kontrollgerät angemeldet und die in weiterer Folge gespeicherten Daten können ohne großen Aufwand heruntergeladen werden. Bei Retournierung des gemieteten LKWs kann eine Sperre durch Stecken der Unternehmenskarte und in Folge eine Abmeldung des Unternehmers an dem digitalen Kontrollgerät aufgehoben werden. Eine andere Möglichkeit wäre das Stecken einer Unternehmenskarte einer anderen Firma (z. B.: der Vermietungsfirma).
Sollte einmal das Stecken der Unternehmenskarte vergessen worden sein, so kann auch im Nachhinein jede ermächtigte Werkstätte mithilfe der Werkstättenkarte einen Datendownload durchführen.
Sollte einmal das Stecken der Unternehmenskarte vergessen worden sein, so kann auch im Nachhinein jede ermächtigte Werkstätte mithilfe der Werkstättenkarte einen Datendownload durchführen.
Muss der Vermieter auch die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten des Mieters aufbewahren?
Nein. Der Mieter bzw. der Beschäftiger ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Daten selbst verantwortlich.
Muss der Vermieter die Unternehmenssperre aufheben, sodass der Mieter die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät downloaden kann?
Die Sperre muss nicht aufgehoben werden, sondern wird durch Stecken einer Unternehmenskarte der Firma B zurückgesetzt. Firma B hat dann nur Zugriff auf Daten welche in weiterer Folge gespeichert werden. Wird dann erneut die UK der Firma A gesteckt, ist diese befähigt die zuvor aufgezeichneten sowie den ggf. in Folge aufgezeichnete Datensätze herunterzuladen.
Als Nachweis für eine Vermietung dienen schriftliche Vereinbarungen sowie Mietverträge.
Der Mieter (und Beschäftiger) des Fahrzeuges ist für den Datendownload sowie die Aufbewahrung der Datensätze verantwortlich. Grundsätzlich ist Datendownload nach dem Arbeitzeitgesetz nur für jene Unternehmer verpflichtend die unselbständige Arbeitnehmer (Fahrer) beschäftigen.



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