Fördermittel für Aus- und Weiterbildungen
Sehr geehrte Kunden und Interesenten,
mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Fördermittel für Aus- und Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter Informieren.
Das Bundesamt für Güterverkehr hat auf Ihrer Website veröffentlicht, dass die Förderanträge für 2009 bis zum 30. Juni 2009 eingereicht werden können!
Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung"
Im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können Unternehmen zuschüsse für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 60 % gewährt werden. Kleine und mittlere Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen können für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 25 % gezahlt werden. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 35 %.
Was wird geförder?
Im Rahmen der Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" werden folgende Maßnahmen gefördert:
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin so wie
Weiterbildungsmaßnahmen (allgemein und spezifisch) von Beschäftigten in Unternehmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.
Was versteht man unter Allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen?
Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind brachenbezogene und betrieblich notwendige Maßnahmen. Die neben dem gegenwertigen Bedarf am Arbeitsplatz des Beschäftigten, auch an anderer Stelle Anwendung findet.
Beispiele:
Qualifikation bzw. Weiterbildung des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Schulungen zum digitalen Kontrollgerät
Schulungen zur Ladungssicherung
Schulungen zum digitalen Kontrollgerät
Schulungen zur Anwendung von Speditionssoftware u. ä.
Wer kann gefördert werden??
Förderberechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer
oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen
sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt
sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
Verlängerung
Das Bundesamt für Güterverkehr hat auf Ihrer Website veröffentlicht, dass die Förderanträge für 2009 bis zum 30. Juni 2009 eingereicht werden können!
Die erforderlichen amtlichen Antragsvordrucke und Anlagen, Ausfüllhinweise sowie Merkblätter können Sie nachfolgend herunterladen (bitte dazu auf den jeweiligen Link klicken):
Downloads:
Die erforderlichen amtlichen Antragsvordrucke und Anlagen, Ausfüllhinweise sowie Merkblätter können Sie nachfolgend herunterladen (bitte dazu auf den jeweiligen Link klicken):
Download des CALtacho Schulungsflyer. (PDF 165 KB)
Merklatt zur Förderung für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung. (PDF 55KB)
Ausfüllanleitung zum Antrag auf Förderung der Aus- und Weiterbildung (pdf 100 KB)
Antragsvordruck "Aus- und Weiterbildung" (pdf 595 KB)
Merkblatt Definition KMU (pdf 38 KB)
Branchenverzeichnis (pdf 41 KB)
Merkblatt – Unternehmen in Schwierigkeiten (pdf 26 KB)
Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
1. Frage:
Kann eine Förderung auch für die Qualifizierungsmaßnahmen nach dem "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr" beantragt werden?
Antwort:
Ja, dies kann grundsätzlich gefördert werden.
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2. Frage:
Zählen z.B. auch Lehrbücher für Lehrgangsteilnehmer zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen?
Antwort:
Grundsätzlich ja.
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3. Frage:
Beschränkt sich die Förderfähigkeit im Bereich Weiterbildung auf festangestellte Beschäftigte des Unternehmens?
Antwort:
Nein. Auch die Weiterbildung von Beschäftigten, die nicht in einem Dauerarbeitsverhältnis zum geförderten Unternehmen stehen, ist förderfähig.
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Quelle (Link): BAG Homepage