Digitaler Tachograph – Hintergrund
Um die gesetzlichen Bestimmungen zur Lenk- und Ruhezeit im gesamten EU-Raum effektiv zu überwachen, ist der Digitale Tachograph zur Pflicht geworden.
Alle Fahrzeuge für den gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Mai 2006 erstmals zugelassen wurden, müssen mit diesem elektronischen Kontrollgerät, das die Tachoscheibe ersetzt, ausgestattet sein. Dadurch wird ein fairer internationaler Wettbewerb und mehr Sicherheit auf den Straßen ermöglicht. Folgende Fahrzeuge werden seit dem 1. Mai 2006 ausnahmslos mit einem Digitalen Tachographen ausgeliefert.
- Transporter und LKWs ab 3,5t zulässiges Gesamtgewicht
- Transportfahrzeuge (Kipper, Betonmischer, Baustoffzüge usw.)
- Busse mit mehr als acht Passagierplätzen
- Kleintransporter und Kastenwagen
Bei den meisten älteren Fahrzeugen ist eine freiwillige Nachrüstung jederzeit möglich, aber nicht verpflichtend.
Diese Regelungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. www.fahrerkarten-auswerten.de ist Ihr Service- und Softwarepartner, der Sie rund um betreut.
| Geschrieben von: Logistik Line GmbH am 23.07.2008 |



Shop-Startseite
Komplettpakete
Angebote
für Fahrer
Auslesegeräte
Software
Broschüren / Bücher
Thermopapier
Schulungen
Sonstiges
Gesund arbeiten
