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Pflichten des Unternehmers / Disponenten


Unternehmer/ Disponenten müssen in erster Linie sicherstellen, dass die Daten der digitalen Tachographen und der Fahrerkarten vollständig, lückenlos archiviert werden. Damit ist der Job bei angestellten Fahrern jedoch noch lange nicht erledigt. Zusätzlich zur Archivierung der Daten müssen diese ausgewertet werden. Es muss geprüft werden, ob die Fahrer sich an die Lenk- und Ruhezeiten, sowie die Arbeitszeitrichtlinie halten. Werden hier Verstöße festgestellt wird von der Verordnung verlangt, dass vom Unternehmen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Auch selbstfahrende Unternehmer stehen vor der besonderen Herausforderung, sich mit mehr Dingen beschäftigen zu müssen, als es beispielsweise angestellte Fahrer müssen. Nicht nur mit der Bedienung des digitalen Tachographen müssen Sie sich auskennen, sondern auch die Daten des Massenspeichers und Ihrer Fahrerkarte herunterladen und archivieren. Von Auswertungen sind Sie sicherlich weniger betroffen, da Sie ja als Unternehmer für sich selbst verantwortlich sind. Sobald Sie jedoch einen angestellten Fahrer beschäftigen müssen Sie überprüfen, ob dieser sich an die Sozialvorschriften hält!

Bei der Archivierungsdauer für die Daten des digitalen Tachographen ist übrigens zu beachten, dass sie in verschiedenen Fällen länger als die in der Verordnung genannten 12 Monate sein kann. Dienen die Daten als Nachweise bzgl. des Abeitszeitgesetzes, des Abgabengesetzes oder als lohnrelevante Nachweise, so wird die Aufbewahrungsfrist gemäß dieser Gesetze erhöht.




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