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Dienstag, 6.Okt 2009, 09:04
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Martin
Benutzer
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Anzahl Beiträge: 1 Mitglied seit: 06.10.2009 |
Hallo,
ich wollte mal eine Frage loswerden die speziell das Thema manuellen Nachtag betrifft.
Es sollte ja schon früher gemacht werden bei den Scheiben, und muss nun bei den Fahrerkarten gemacht werden.
Meine spezielle Frage geht nun in Richtung 28 - Tagenachweißpflicht.
Ich arbeite in einem kleinem bis mittelständischem Unternehmen.
Wir fahren ein bis zwei mal die Woche mit unserem Fahrzeug mit Fahrerkarte (das fahre nur ich als Geschäftsführer).
Dann kann es sein das ich die Woche über nochmals mit etwas älteren modellen fahre mit analogen Tachograph fahre.
Das ist ja kein Problem - ich nehm einfach die Scheiben in das Fahrzeug mit Fahrerkarte mit.
Was is aber nun, wenn ich aber nur einmal die Woche mit dem Fahrzeug mit Fahrerkarte und den Rest der Woche (oder 3 Tage) nicht Fahre egal mit welchem Fahrzeug.
Ich kann doch schlecht einen dreitägiges Schichtende einstellen am Fahrzeug obwohl ich körperlich Arbeite. Das ist doch verboten.
Als Geschäftsführer kann ich mir doch auch nicht immer Urlaubsscheine ausstellen oder?
Ich find das ganz schön verwirrend.
MfG Martin
ich wollte mal eine Frage loswerden die speziell das Thema manuellen Nachtag betrifft.
Es sollte ja schon früher gemacht werden bei den Scheiben, und muss nun bei den Fahrerkarten gemacht werden.
Meine spezielle Frage geht nun in Richtung 28 - Tagenachweißpflicht.
Ich arbeite in einem kleinem bis mittelständischem Unternehmen.
Wir fahren ein bis zwei mal die Woche mit unserem Fahrzeug mit Fahrerkarte (das fahre nur ich als Geschäftsführer).
Dann kann es sein das ich die Woche über nochmals mit etwas älteren modellen fahre mit analogen Tachograph fahre.
Das ist ja kein Problem - ich nehm einfach die Scheiben in das Fahrzeug mit Fahrerkarte mit.
Was is aber nun, wenn ich aber nur einmal die Woche mit dem Fahrzeug mit Fahrerkarte und den Rest der Woche (oder 3 Tage) nicht Fahre egal mit welchem Fahrzeug.
Ich kann doch schlecht einen dreitägiges Schichtende einstellen am Fahrzeug obwohl ich körperlich Arbeite. Das ist doch verboten.
Als Geschäftsführer kann ich mir doch auch nicht immer Urlaubsscheine ausstellen oder?
Ich find das ganz schön verwirrend.
MfG Martin
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